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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Beförderungsbedingungen

 

§ 1 Vertrag-Rechtsgrundlagen

 

Durch die Aushändigung und Annahme des Tickets bzw. Fahrscheins (im weiteren Verlauf als Ticket bezeichnet) entsteht ein Beförderungsvertrag mit dem Ballonsportverein Rhein-Mosel e.V., Luxemburger Str 189, 50939 Köln. Tickets sind spätestens 14 Tage nach Erhalt zu bezahlen und erst nach vollständiger Bezahlung gültig. Es dürfen nur Passagiere befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfahrzeugführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfahrzeugführers nach §44 des Luftverkehrsgesetzes tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Mitarbeiter alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten (§45 LuftVG).

Die vom Anbieter eingesetzten Ballone sind mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme für Personen und Sachschäden versichert. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfahrzeugführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt §254 des BGB.

 

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft der verantwortliche Luftfahrzeugführer Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.

 

§2 Termine, Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

Nach der Bezahlung des Tickets können Fahrtermine vereinbart werden. Rückgabe, bzw. Stornierungen des Tickets sind in den ersten 60 Tagen nach Kaufdatum unter Abzug pauschaler Aufwendungen in Höhe von 25% des Ticketpreises möglich. Terminstornierungen bzw. -änderungen sind bis 7 Werktage vor Fahrtantritt möglich, anschließend nur auf dem Kulanzwege. Sollte ein Gast an seinem fest vereinbarten Termin die Ballonfahrt nicht antreten wird das Ticket ungültig und verfällt.

Tickets sind nur mit Zustimmung des Anbieters auf andere Personen gegen eine Gebühr übertragbar. Tickets sind nicht in Geldwert erstattungsfähig. Die Tickets sind 3 Jahre ab Kaufdatum gültig sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Eine Terminabsprache ist spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Tickets sowie bis zum 31.Juli des laufenden Jahres durchzuführen. (Ansonsten kann die Einlösung im gleichen Jahr nicht mehr gewährleistet werden)

  • Pro Gültigkeitsjahr sind wenigstens 2 Termine rechtzeitig zu vereinbaren. Werden für einen Zeitraum von 12 Monaten keine Termine vereinbart wird das Ticket ungültig und verfällt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einschränkung (z.B. nur am Wochenende) nur bei entsprechenden Tickets (sogenannten Weekend Tickets) möglich ist.

 

§3 Verlängerung des Tickets

Wurden alle Termine gemäß §2 zwar vereinbart, jedoch durch den Anbieter (z.B. wetterbedingt)  abgesagt, bleibt das Ticket ab dem Tag an dem der Termin vom Anbieter abgesagt wurde um weitere 12 Monate gültig.

 

§4 Rücktritt durch den Veranstalter

Wird die Ballonfahrt nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, Unfällen und Materialausfällen oder gleichwertiger Vorfälle, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann die Ballonfahrt verschoben werden.

Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört, wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahme gem. unserer gesonderten Hinweise für Ballongäste nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Buchungspreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Ballon stillgelegt wird, bzw. der Pilot das Ballonfahren insgesamt aufgibt. In diesem Fall wird der volle Ticketpreis zurück erstattet.

 

§5 Ausfall

Sofern bei einer Ballonfahrt ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person die zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme an der Ballonfahrt nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung der Ballonfahrt, auch kurzfristig, zu verschieben. Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis nicht an den Teilnehmer zurückgezahlt, sondern ein Ersatztermin vereinbart. Für die Anfahrten der Passagiere besteht in diesem Fall kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Anbieter oder dessen Beauftragten

 

§5 Haftung

Die Haftung vom Veranstalter für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit ist auf den dreifachen Buchungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. Alle Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter.

 

§6 Fahrbedingungen

Der Fahrbetriebsleiter des Anbieters entscheidet aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Wetter- und Rahmendaten, ob Fahrbedingungen vorliegen, die Gäste zum Startplatz bestellt werden oder ob die Ballonfahrt abgesagt werden muss. Fahrten werden u. a. abgesagt bei zu hohen Windgeschwindigkeiten, Niederschlag,  Gewitterwarnung, schlechten Sichten, zu schwachen Höhenwinden sowie Temperaturen von über 28°C. In seltenen Fällen kann auch noch vor Ort, unmittelbar vor Fahrtantritt, eine Absage oder Verlegung des Startplatzes durch den Piloten erfolgen.

Für die Anfahrten der Passagiere besteht in diesem Fall kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Anbieter oder dessen Beauftragten

 

§7 Korrektes Körpergewicht:

Vor jeder Ballonfahrt ist eine gesetzlich vorgeschriebene Traglastberechnung zu erstellen. Verständlicherweise darf ein gewisses Gesamtgewicht, abhängig von Außentemperatur, Fahrthöhe und anderen Parametern, nicht überschritten werden. Bei der Terminvergabe ist dazu Ihr Körpergewicht nebst Kleidung sowie ggf. Zusatzgepäck (Rucksäcke/Kameras etc.) unbedingt korrekt anzugeben. Beträgt dieses Gewicht mehr als 110 kg (bei Gruppen/Paaren im Durchschnitt), behält sich der Anbieter vor, den Fahrpreis anzuheben bzw. Fahrten bei hohen Temperaturen abzulehnen.

Falsche Angaben können dazu führen, dass die berechneten Limits überschritten werden und die Überschreitung nur ausgeglichen werden kann, wenn die Beförderung der betreffenden Person abgelehnt wird. Bei schuldhaft falschen Angaben verliert das Ticket daher seine Gültigkeit. Es besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Anbieter oder dessen Beauftragten.

 

§8 Gesundheit:

Es wird keine Haftung für allgemeine gesundheitliche Risiken (wie z.B. Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operationen o.ä.), die einer Ballonfahrt ggf.  grundsätzlich entgegenstehen, übernommen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich, im Zweifel ist der Rat eines Arztes einzuholen. Wir bitten um Verständnis, dass wir werdende Mütter (Schwangerschaft) nicht befördern.

 

§9 Ausschlüsse, Kinder & Personen mit eingeschränkter Mobilität

Eine Ballonfahrt setzt besonders beim Start aber auch bei der Landung bisweilen (besonders bei etwas windigen Abendfahrten/vergleichbar mit heftigem Seegang) eine gewisse Grundfitness voraus. Man sollte sich jederzeit in der Lage fühlen, rasch in den sich ggf. etwas bewegenden Korb einzusteigen und z.B. auch keine Angst haben z.B. von einem Stuhl zu springen. Wer im Zweifel ist, den beraten wir gerne

 

Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten dies daher bereits beim Ticketkauf angeben, spätestens jedoch bei der Terminbuchung. So haben wir die Möglichkeit, Sie bei absehbar „sportlichen Fahrbedingungen“ auf einen besseren Termin zu verlegen. Hat der Fahrgast seine eingeschränkte Mobilität (oder ein gesundheitliches Risiko) vorab verschwiegen und muss eine Beförderung aus Sicherheitsgründen vor Ort abgelehnt werden besteht leider kein Ersatzanspruch und das Ticket verfällt.

 

Kinder ab einer Größe von mind. 1,30 m sind in unseren Ballonkörben willkommen, trotzdem sollte man sich hierüber auf unsere Webseite oder in einem Beratungsgespräch gesondert informieren. Unter 12 Jahren dürfen sie nur im Falle einer speziellen vorherigen Vereinbarung (bereits bei der Terminabsprache)  und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mitfahren. Wir empfehlen bei Kindern und Personen mit eingeschränkter Mobilität eine Morgenfahrt zu vereinbaren.

 

Bei Fahrantritt betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert und das Ticket verliert seine Gültigkeit. Ein Ersatzanspruch besteht nicht.

und achten ggf. darauf, dass Sie bei absehbar „schwerer See“ nicht an Bord sind.

 

§9 Im Korb

Im Korb und im Umkreis von 15 m um den Korb, die Fahrzeuge und die Ballonhülle gilt absolutes Rauchverbot.

Aufgrund einer möglichen Verletzungsgefahr (z.B. harte Landung) dürfen sperrige Gegenstände (wie z.B. Kameras/Ferngläser) nur in einem hierfür geeigneten stabilen Behälter mitgeführt werden.

 

Der Anbieter und seine Luftfahrzeugführer übernehmen keine Haftung für mögliche Schäden an jeglichen mit an Bord geführten persönlichen Gegenständen.

 

Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände, gefährliche Güter, ätzende Stoffe,  Sprengkörper o.ä. dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

 

§10 Kleidung

In der Regel raten wir sich so anzuziehen wie bei einer leichten Wanderung, ggf. mit langen Ärmeln, denn hin und wieder werden wir bei Start oder Landung schon mal von Insekten umschwärmt. Im Hochsommer kann ein aufgetragener Mückenschutz ratsam sein.  Eine Kopfbedeckung (z.B. Basecap) hilft bei lichtem Haar gegen die Hitzerückstrahlung des Brenners. Schuhe sollten fest und absatzlos sein, insbesondere bei Morgenfahrten (feuchte Wiesen) auch wasserfest (!)  Zusätzliche Jacken sind während der Fahrt meist nicht nötig, können aber ins Verfolgerfahrzeug gelegt werden um sie ggf. nach der Landung (Sonnenuntergang) zu nutzen.

 

§ 11 Wie fit muss ich sein?

Bitte auch § 9 beachten. Allgemein ist eine Ballonfahrt eine ruhige und sichere Angelegenheit für jedermann, auch für Senioren und Kinder. Aber bei Abendfahrten kann der Wind schon mal etwas „bockig“ sein und der Korb zappelt zum Einstieg etwas hin und her. Wer’s eher ruhig angehen möchte, sollte eine Morgenfahrt wählen. Hier herrschen in der Regel sowohl bei Start als auch bei Landung absolut ruhige Bedingungen.

 

§ 12 Mithilfe

Bei Start, Landung und anschließender Verpackung sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und erlauben uns, Sie mit kleineren Hilfstätigkeiten zu beauftragen.

 

§ 13 Sonstiges:

Ihr Ticket muss vor Ort vorgelegt werden und als Akzeptanz der AGBs und des Beförderungsvertrages vor Fahrantritt unterzeichnet werden. Die Hinweise für Ballongäste sind Bestandteil des Vertrages.

Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des Anbieters entscheidend. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

§15 Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

 

§16 Angaben zum Vertragspartner:

Ballonsportverein Rhein-Mosel e.V.- - Luxemburger Straße 189 – 50939 Köln

 

 

Hinweise für Ballongäste

1. Ballonfahren gleicht einer sportlichen Betätigung und setzt eine gute Konstitution und körperliche Fitness der Fahrgäste voraus. Der Passagier ist Teil des Teams, d.h. es ist unumgänglich, dass ihm Hilfstätigkeiten bei Start und Landung (z.B. das Aufhalten der Hülle/Hilfe beim Einpacken/etc) zugewiesen werden müssen.

5. Während der Fahrt keine Gegenstände über Bord werfen. Nicht auf den Korbrand oder auf die Gasflaschen setzen. Nicht an Seilen, Schläuchen oder Ventilen festhalten oder ziehen.

6. Während der Landung Arme und Hände im Korb lassen und innen mit beiden Händen an den vorgesehenen Schlaufen festhalten. Nicht ohne Anweisung des Piloten aussteigen.

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